Am 27. November 2023 hat die Bundesnetzagentur Neuregelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für E-Autos, etc.) gemäß § 14a EnWG veröffentlicht. Diese Regelungen gelten seit dem 01. Januar 2024 und umfassen eine Festlegung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen. Zudem wurden neue Netzentgelte für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen festgelegt. Hier eine Übersicht der Verbrauchseinrichtungen, welche dieses Thema betrifft:

– Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe)
– Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie hinsichtlich der Stromentnahme (z.B. Batteriespeicher)
– Anlagen zur Raumkühlung (z. B. Klimageräte)
– Private Ladepunkte für Elektromobile bzw. Wallboxen, welche kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt sind