Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015-09 bereitet den Zählerschrank auf zukünftige Anforderungen der Energiewende vor. Bereits zum 01.09.2015 trat die neue Anwendungsregel in Kraft. Sie definiert die technischen Mindestanforderungen für Zählerplätze in elektrischen Anlagen innerhalb eines Wohngebäudes mit direkter Messung und Betriebsströmen bis maximal 63 Ampere, die an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Stromversorgung angeschlossen sind.

Wenn auch Sie ihren Zählerschrank aufrüsten möchten, dann kontaktieren Sie uns, gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema!

Weitere Informationen können Sie hier nachlesen: PDF Datei

Quelle: www.hager.de